Handelt es sich bei Ihrem Gebäude bzw. dem Gebäude, das errichtet wird, um eines der folgenden Gebäude:
  • unterirdische bauliche Anlage
  • Unterglasanlage oder Kulturbau für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen
  • Traglufthalle oder fliegender Bau
  • Garage und Nebenanlagen, sofern bereits mit einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück die Solarpflicht erfüllt wird?
Sind Sie Eigentümer:in
Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht-öffentlichen Gebäuden sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die nicht in den Geltungsbereich des Berliner Energiewendegesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. S. 122), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl. S. 548) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung fallen
eines nicht-öffentlichen Gebäudes?
Steht Ihr Gebäude
Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen gemäß § 2 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist
in Berlin bzw. wird in Berlin errichtet?