Das Solargesetz ist nicht zu beachten – Formular 3

Das Solargesetz ist nicht zu beachten.

Es ist Formular 3 auszufüllen, um nachzuweisen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die Voraussetzungen für eine der Ausnahmen von der Solarpflicht nach § 5 Abs. 1 Solargesetz Berlin erfüllen. Das Formular muss mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung des Gebäudes oder des wesentlichen Umbaus des Daches aufbewahrt werden.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.