Das Solargesetz ist nicht zu beachten – Formular 3
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.
Es ist Formular 3 auszufüllen, um nachzuweisen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die Voraussetzungen für eine der Ausnahmen von der Solarpflicht nach § 5 Abs. 1 Solargesetz Berlin erfüllen. Das Formular muss mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung des Gebäudes oder des wesentlichen Umbaus des Daches aufbewahrt werden.