Frage 8

Trifft eine der folgenden Ausnahmen zu?
  • Die Erfüllung der Solarpflicht würde anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.
  • Die Erfüllung der Solarpflicht ist technisch unmöglich.
  • Die Erfüllung der Solarpflicht ist nicht vertretbar, weil
    • die Bruttodachfläche
      „Bruttodachfläche“ ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächen
      eines Neubaus aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausschließlich nach Norden
      „Norden“ schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein. Siehe auch Praxisleitfaden Seite 21
      ausgerichtet werden kann oder
    • die Bruttodachfläche
      „Bruttodachfläche“ ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächen
      eines Bestandgebäudes ausschließlich nach Norden
      „Norden“ schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein. Siehe auch Praxisleitfaden Seite 21
      ausgerichtet ist