Das Solargesetz ist nicht zu beachten

Ergebnis der Abfrage

  • Wird mit den Bauarbeiten nach dem 31.12.2022 begonnen?
    ja
  • Besteht für die geplante oder errichtete Photovoltaikanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die Pflicht an einer Ausschreibung
    Die Pflicht an einer Ausschreibung teilzunehmen besteht in äußerst seltenen Fällen, in denen eine Photovoltaikanlage auf einer besonders großen Dachfläche installiert werden soll. In der Regel besteht die Pflicht für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr 750 Kilowatt peak.

    Siehe Praxisleitfaden Seite 15

    teilzunehmen?
    ja
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.