Das Solargesetz ist nicht zu beachten

Ergebnis der Abfrage

  • Handelt es sich bei Ihrem Gebäude bzw. dem Gebäude, das errichtet wird, um eines der folgenden Gebäude:
    • unterirdische bauliche Anlage
    • Unterglasanlage oder Kulturbau für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen
    • Traglufthalle oder fliegender Bau
    • Garage und Nebenanlagen, sofern bereits mit einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück die Solarpflicht erfüllt wird?
    ja
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.