Das Solargesetz ist nicht zu beachten

Ergebnis der Abfrage

  • Steht Ihr Gebäude
    Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen gemäß § 2 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist
    in Berlin bzw. wird in Berlin errichtet?
    nein
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.