Das Solargesetz ist nicht zu beachten
Ergebnis der Abfrage
- Sind Sie Eigentümer:injaEigentümerinnen und Eigentümer von nicht-öffentlichen Gebäuden sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die nicht in den Geltungsbereich des Berliner Energiewendegesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. S. 122), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl. S. 548) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung falleneines nicht-öffentlichen Gebäudes?
- Steht Ihr GebäudeneinGebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen gemäß § 2 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden istin Berlin bzw. wird in Berlin errichtet?
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.