Das Solargesetz ist nicht zu beachten
Ergebnis der Abfrage
- Sind Sie Eigentümer:inneinEigentümerinnen und Eigentümer von nicht-öffentlichen Gebäuden sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die nicht in den Geltungsbereich des Berliner Energiewendegesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. S. 122), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl. S. 548) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung falleneines nicht-öffentlichen Gebäudes?
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.