Die Solarpflicht ist nicht erfüllt

Ergebnis der Abfrage

  • Bedeckt die geplante oder errichtete Photovoltaikanlage mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche
    „ Nettodachfläche“ ist die Bruttodachfläche abzüglich der Flächenanteile des Daches, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden können.
    oder beträgt die installierte Leistung der Photovoltaikanlage mindestens zwei Kilowatt?
    nein
Die Solarpflicht ist nicht erfüllt.

Stellen die zuständigen Bauaufsichtsämter bei einer Prüfung fest, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die Solarpflicht nicht erfüllt haben, sollen sie die Nacherfüllung innerhalb eines Jahres ab Aufforderung zur Nacherfüllung verlangen.

Erfüllt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer die Solarpflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, begeht er oder sie eine Ordnungswidrigkeit. Werden die vorgeschriebenen Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht oder wird trotz Aufforderung die Solarpflicht nicht nachträglich erfüllt, handelt es sich ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Werden in den Nachweisen oder im Antrag auf Befreiung wider besseren Wissens unrichtige Angaben gemacht oder unrichtige Unterlagen vorgelegt, ist auch dies eine Ordnungswidrigkeit.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro für Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäuser geahndet werden. Für Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäuser können Geldbußen bis zu einer maximalen Höhe von fünfundzwanzigtausend Euro festgelegt werden. Geldbußen für Eigentümer:innen von Nicht-Wohngebäuden können bis zu fünfzigtausend Euro betragen.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.