Die Solarpflicht ist erfüllt – Umbau – Formular 1

Ergebnis der Abfrage

  • Bedeckt die geplante oder errichtete Photovoltaikanlage mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche
    „ Nettodachfläche“ ist die Bruttodachfläche abzüglich der Flächenanteile des Daches, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden können.
    oder beträgt die installierte Leistung der Photovoltaikanlage mindestens zwei Kilowatt?
    ja

Die Solarpflicht ist erfüllt.

Es ist Formular 1 auszufüllen. Als Anlage zu dem Formular ist eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister beizufügen. Das Formular und die Registrierungsbestätigung müssen mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung des wesentlichen Umbaus des Daches aufbewahrt werden.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.