Das Solargesetz ist nicht zu beachten – Formular 3
Ergebnis der Abfrage
- Trifft eine der folgenden Ausnahmen zu?ja
- Die Erfüllung der Solarpflicht würde anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.
- Die Erfüllung der Solarpflicht ist technisch unmöglich.
- Die Erfüllung der Solarpflicht ist nicht vertretbar, weil
- die
Bruttodachfläche
„Bruttodachfläche“ ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächeneines Neubaus aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausschließlich nach Norden„Norden“ schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein. Siehe auch Praxisleitfaden Seite 21ausgerichtet werden kann oder
- die
Bruttodachfläche
„Bruttodachfläche“ ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächeneines Bestandgebäudes ausschließlich nach Norden„Norden“ schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein. Siehe auch Praxisleitfaden Seite 21ausgerichtet ist
- die
Bruttodachfläche
Das Solargesetz ist nicht zu beachten.
Es ist Formular 3 auszufüllen, um nachzuweisen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die Voraussetzungen für eine der Ausnahmen von der Solarpflicht nach § 5 Abs. 1 Solargesetz Berlin erfüllen. Das Formular muss mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung des Gebäudes oder des wesentlichen Umbaus des Daches aufbewahrt werden.