Die Solarpflicht ist erfüllt – Formular 2

Ergebnis der Abfrage

  • Trifft eine der folgenden Ausnahmen zu?
    • Die Erfüllung der Solarpflicht würde anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.
    • Die Erfüllung der Solarpflicht ist technisch unmöglich.
    • Die Erfüllung der Solarpflicht ist nicht vertretbar, weil
      • die Bruttodachfläche
        „Bruttodachfläche“ ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächen
        eines Neubaus aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausschließlich nach Norden
        „Norden“ schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein. Siehe auch Praxisleitfaden Seite 21
        ausgerichtet werden kann oder
      • die Bruttodachfläche
        „Bruttodachfläche“ ist die gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Besteht die Dachfläche aus mehreren Teilen, ist die Bruttodachfläche die Gesamtfläche aller Teildachflächen
        eines Bestandgebäudes ausschließlich nach Norden
        „Norden“ schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein. Siehe auch Praxisleitfaden Seite 21
        ausgerichtet ist
    nein
  • Wird die Solarpflicht dadurch erfüllt, dass auf der Dachfläche des Gebäudes eine solarthermische Anlage entsprechend den Regelungen des BMWSB – Gebäudeenergiegesetzes errichtet und betrieben wird?
    ja

Die Solarpflicht ist erfüllt.

Es ist Formular 2 auszufüllen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Vorgaben des BMWSB – Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden. Dieser Nachweis muss auf Verlangen auch dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden, das die Einhaltung der Solarpflicht prüft. Das Formular und der Nachweise müssen mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung des Gebäudes oder des wesentlichen Umbaus des Daches aufbewahrt werden.

Hinweis

Das Online-Abfrage-Tool zum Solargesetz Berlin bietet die Möglichkeit mithilfe der Beantwortung von Fragen eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob die Pflicht nach dem Solargesetz von der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer zu erfüllen ist. Das gefundene Ergebnis beruht mithin allein auf den zur Beantwortung gemachten Angaben und stellt daher eine unverbindliche Selbsteinschätzung dar. Das jeweilige Ergebnis am Ende der Abfrage dient mithin nur als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Insbesondere lassen sich daraus keinerlei Ansprüche gegenüber öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Solargesetzes Berlin ableiten.