Frage 7

Besteht für die geplante oder errichtete Photovoltaikanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die Pflicht an einer Ausschreibung
Die Pflicht an einer Ausschreibung teilzunehmen besteht in äußerst seltenen Fällen, in denen eine Photovoltaikanlage auf einer besonders großen Dachfläche installiert werden soll. In der Regel besteht die Pflicht für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr 750 Kilowatt peak.

Siehe Praxisleitfaden Seite 15

teilzunehmen?